Quereinsteiger haben in der Regel weder eine Fachprüfung abgelegt noch eine schulische Ausbildung im Bereich Übersetzung absolviert. Eine entsprechende Ausbildung bzw. bereits vorhandene Kenntnisse in einem Fachgebiet sind dennoch vonnöten.

Angehende Fremdsprachenkorrespondenten sowie geprüfte und staatlich geprüfte Übersetzer haben in der Regel einen mittleren Bildungsabschluss und in den letzteren Fällen eine bereits absolvierte Ausbildung inklusive Nachweis von Sprachkenntnissen auf hohem Niveau. Diese Qualifizierung wird mittels eines Zeugnisses bescheinigt.

Wer Urkunden übersetzen und hinsichtlich deren Richtigkeit sowie Vollständigkeit beglaubigen möchte, benötigt eine Vereidigung beziehungsweise Ermächtigung, welche amtlich eingetragen und mit einer Urkundennummer versehen wird.

Ein Hochschulstudium ermöglicht es, innerhalb von 6 bis 10 Fachsemestern die erforderlichen Kompetenzen als akademisch geprüfter Übersetzer, Diplom-Übersetzer, Übersetzer (B. A.) sowie Übersetzer (M. A.) zu erwerben, die für eine hochqualifizierte Übersetzertätigkeit benötigt werden.

Der Titel Fachübersetzer kann individuell auf verschiedenen Bildungswegen und mit individuellen Schwerpunkten in einem nicht festgelegten Zeitraum erreicht werden.

Entsprechend lang ist der Weg zum Profi-Übersetzer, und oftmals entspricht das erzielte Honorar nicht dem Aufwand, der für die umfangreiche Leistung erbracht wird, weil für den Auftraggeber der Gesamtaufwand einer Übersetzung häufig nicht gleich ersichtlich ist. Deutlich herausstellen kann man aber die nötigen Kompetenzen.

Gemäß EMT-Kompetenzprofil für mehrsprachige und multimediale Kommunikation gibt es sechs diesbezügliche Kompetenzarten:

  1. Die Dienstleistungskompetenz umfasst die gesellschaftlichen Anforderungen an den Beruf des Übersetzers und bezieht sich unter anderem auf die ausführliche, höfliche und verständliche Kommunikation zwischen Auftraggeber und Übersetzer sowie das jeweilige Organisationstalent, aber auch darauf, dass man dazu in der Lage ist, eine qualifizierte und hochwertige Übersetzung anzufertigen und zu prüfen.
  2. Die Sprachenkompetenz schließt die Fähigkeit ein, sich in den betreffenden Arbeitssprachen grammatikalisch, lexikalisch und idiomatisch stets korrekt ausdrücken zu können.
  3. Die interkulturelle Kompetenz beinhaltet das Erkennen soziolinguistischer Umstände, wie z. B. Gesellschaft, Geographie oder Geschichte, sowie Kenntnisse hinsichtlich bestimmter Interaktionsregeln und zu verwendender Sprachvarietät. Darüber hinaus involviert diese Kompetenz textbezogene Fertigkeiten in Bezug auf die Analyse des vorliegenden Ausgangstextes zwecks Lösungsfindung im Falle von Verständnisschwierigkeiten, beispielsweise kultureller Natur, und die Fähigkeit, rasch und fachkundig auf diese Schwierigkeiten reagieren zu können.
  4. Die Recherchenkompetenz bezieht sich auf die Fertigkeit, nach benötigten Informationen mittels geeigneter Strategien suchen und diese fachgerecht archivieren zu können.
  5. Die Fachkompetenz beschreibt das Vermögen, fachliche Informationen beschaffen, entnehmen oder vertiefen zu können.
  6. Die Kompetenz im Umgang mit technischen Hilfsmitteln umfasst die Fertigkeiten im Umgang mit Programmen und Ablagesystemen zur professionellen Auftragsbearbeitung und -archivierung.

Unterm Strich muss für den Kunden die Qualität stimmen und der Übersetzer muss über die zuvor genannten Kompetenzen verfügen oder aber sie sich gegebenenfalls aneignen. So kann ein Auftraggeber eine fehlerfreie Übersetzung gemäß seiner Zielvorgaben erhalten und der Übersetzer ein hierfür angemessenes Honorar erzielen.

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