Kaltaquise

28. August 2019 | 10:00 – 11:30 Uhr

Normalpreis

48,00 EUR zzgl. USt.

ermäßigter Preis

35,00 EUR zzgl. USt.

Kaltakquise als unzumutbare Belästigung – Oder geht es auch anders?

Kaltakquise und die dadurch hoffentlich resultierende Kundengewinnung ist ein ganz wichtiger Punkt für jedes Unternehmen – auch für Übersetzer und Dolmetscher. Doch was ist eigentlich bei einer Kaltakquise überhaupt erlaubt?

Wer von uns hat nicht schon einmal diesen nervigen Anruf erhalten, um uns etwas zu verkaufen? War das eine Kaltakquise? War das erlaubt?

Ihr glaubt, dass man beim Netzwerken auf der relativ sicher Seite seid, wenn es sich um Kaltakquise handelt? Seid Ihr Euch hier wirklich sicher? Es ist ja ‚nur‘ eine Visitenkarte, die Ihr überreicht?

Als erstes werden wir uns kurz anschauen, was Kaltakquise überhaupt ist, bevor diese Punkte betrachtet werden:

  • Was ist bei einer Kundengewinnung per Telefon-, E-Mail-, Brief- und Fax-Kaltakquise überhaupt erlaubt?
  • Ist die Verwendung von personenbezogenen Daten bei der Kaltakquise laut der Datenschutz-Grundverordnung möglich? Und wenn ja, wie?
  • Wie gehe ich daher am sichersten mit dem Thema Neu-Kundengewinnung rechtlich um?

Obwohl der Fokus auf dem Unternehmens-Kunden liegt, werde ich auch kurz das Thema ‚Verbraucher-Kunde‘ ansprechen.

Im Anschluss an die Veranstaltung wird die Aufzeichnung noch bis zum 27. Oktober 2019 zum Verkauf und bis zum 8. Dezember 2019 zum Abruf zur Verfügung stehen. Es gelten die Nutzungsbedingungen für Webinare und Aufzeichnungen.

Ermäßigte Preise gelten für Mitglieder des DVÜD und seiner FIT-Partnerverbände, für Mitglieder der IAPTI sowie für alle Studenten, sofern sie einen gültigen Studiennachweis erbringen können.

Nach erfolgreicher Bezahlung erhalten die Teilnehmer alle für die Teilnahme erforderlichen Informationen. Wir empfehlen, die Anmeldung zum Webinar direkt im Anschluss an den Kauf vorzunehmen.

Die Abbuchung erfolgt durch DigiStore24.com

Referentin

Sabine Nielsen

Sabine Nielsens Mandanten profitieren von ihrer über 10-jährigen Erfahrung als Anwältin, nicht nur in Deutschland, sondern auch in Großbritannien und in Dubai.

Nach ihrem abgeschlossenen Studium der Rechtswissenschaften in England absolvierte sie ihre Referendarzeit in Bath und London, um sich als englische Anwältin zu qualifizieren. Am 17. Januar 2005 erwarb sie den Titel „Solicitor of England and Wales“.

Seit diesem Zeitpunkt praktizierte sie in London und in Dubai, besonders mit Schwerpunkt Vertrags-Recht und im Immobilien-Recht. Zusätzlich qualifizierte sie sich als irische Anwältin, „Solicitor of Ireland“.

2011 eröffnete sie ihre Kanzlei in Mannheim. Neben ihrer Tätigkeit als Anwältin gibt sie ihr Wissen in Seminaren, Webinaren, In-House Schulungen, Impuls-Vorträgen und in Podcasts weiter.

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