von Evangelos Doumanidis Seit dem 01.01.2018 können Übersetzer*innen und Dolmetscher*innen (müssen aber nicht) am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen. Das geht so: 1. Die elektronische Übermittlung von Dokumenten Sie besorgen sich eine Signaturkarte mit Signaturkartenlesegerät und Signatursoftware oder Sie richten sich De-Mail ein. Sie fragen (noch bis zum 31.12.2021) bei der betreffenden Behörde nach, ob sie bereit … Elektronischer Rechtsverkehr weiterlesen
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