Aus aktuellem Anlass möchte ich gerne eine neue Rubrik eröffnen. Die letzten Tage erhielt ich viele Fragen per Mail. Diese möchte ich nun nach und nach beantworten und zwar hier im Blog, den sicherlich haben sich schon einige Leute die eine oder andere Frage genau so gestellt.
Die heutige Frage kommt von Sarah:
Hi Tanya,
ich wollte schon länger mal nachfragen, was mein Status als „Juniormitglied“ eigentlich so an Besonderheiten mit sich bringt. Ich habe ja vermutlich nicht denselben Status wie ein „Vollmitglied“.
Bitte um Licht im Dunkel.
Gruß,
Sarah
Nun, zum einen ist die Mitgliedschaft günstiger. Studenten haben ja immer (oder in der Regel) nicht ganz so viel Geld zur Verfügung. Allerdings ist der Beitrag im Vergleich zum regulären Mitglied nicht drastisch weniger. Das liegt daran, dass wir einfach glauben, dass alte Hasen mehr zu geben haben und junge Küken einfach mehr unserer Angebote in Anspruch nehmen werden. Die jungen sind unsere Zielgruppe. Nicht, dass wir für die erfahrenen Kollegen nichts täten. Aber gerade was die aktive Unterstützung angeht, sind es die jungen bzw. Newbies im Job, die hier die Nutznießer sind.
Zum anderen werden sich im Laufe der Zeit sicherlich weitere Vorteile herauskristallisieren. Wir stellen uns da besondere Konditionen vor, für Angebote unserer Partner, z. B. Dell. Wo für bestimmte Produkte jeder, der Juniormitglied ist, noch mal einen Prozentsatz X an Rabatt erhält.
Was die Außendarstellung angeht, müsst ihr euch keine Gedanken machen. Es gibt keinen Button „Juniormitglied“. Jedes Juniormitglied bekommt die gleiche Bezeichnung wie ein reguläres Mitglied. Wir wollen ja niemanden bestrafen, sondern eher die Kollegen hervorheben, die nachweislich über sehr viel Erfahrung verfügen. Was genau ich damit meine, könnt ihr hier nachlesen.
Liebe Sarah, ich hoffe ich konnte Deine Frage ausreichend beantworten und an alle anderen: Schreibt, ruft an, stellt uns eure Fragen – dafür sind wir da!
Es gibt zwei Möglichkeiten:
Entweder Du zeigst es an, dass Du nun Deinen Master hast, dann stellen wir Dich zum nächsten ersten um (und müssen dann leider für die Folgezeit natürlich die Beitragserhöhung berechnen).
Oder Du wartest den nächsten Abrechnungszeitraum ab (je nach Deiner Zahlungsweise also der 1. im Quartal, Halbjahr oder 1. Januar des Folgejahres), dann fragen wir ab und fordern ggf. noch einen Nachweis der Immatrikulation an. Und dann wird umgestellt.
LG
Tanya
Liebe Tanya,
ich danke dir für das „Licht“ im Dunkeln, meine Frage hast du beantwortet!
Eine weitere Frage schiebe ich dennoch nach, mit Absicht hier im Blog, damit die nächsten Leser davon profitieren können:
Ändert sich der Status „Juniormitglied“ mit dem Masterabschluss automatisch in „Vollmitglied“?
Gruß,
Sarah