Beim DVÜD gibt es neben dem Studenten-Mitgliedsbeitrag auch einen Beitrag für Berufsstarter, der auf Antrag für maximal 4 Jahre gewährt wird. Wir werden oft gefragt, was ein Berufsanfänger ist.

Die Frage ist relativ einfach zu beantworten: Unter einem Berufsstarter/Berufsanfänger versteht der DVÜD Kolleginnen und Kollegen, die sich in der Gründungsphase ihrer Freiberuflichkeit als Übersetzer oder Dolmetscher oder kurz davor befinden. Als Gründungsphase betrachtet der DVÜD dabei das 1. Jahr ab Gründungsdatum. Dabei ist das Alter völlig unerheblich (naja, Volljährigkeit wird gesetzlich vorausgesetzt).

Ebenso ist das berufliche Vorleben nicht von Bedeutung, d. h. Berufsanfänger sind sowohl Kolleginnen und Kollegen, die direkt aus der Ausbildung kommen und ihre Freiberuflichkeit begründen, als auch diejenigen, die nach einer Festanstellung als Übersetzer oder Dolmetscher (oder auch in einem ganz anderen Bereich) als Freiberufler anfangen.

Keine Berufsanfänger sind dagegen diejenigen, die nach einer Pause (z. B. durch Elternzeit, Krankheit, Sabbatjahr etc.) wieder neu einsteigen und bereits vor der Pause als Freiberufler gearbeitet haben.  Da der Status „Berufsstarter“ nur auf Antrag gewährt wird, wird jeder Antrag individuell geprüft.

Die Beiträge für Berufsstarter können unserer Finanzordnung eingesehen werden.

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