Unsere Kollegin Dragoslava Gradinčević-Savić, Stv. Vorsitzende der ATICOM, hat uns folgende E-Mail geschickt. Wir bitten um Weiterleitung an alle Kolleginnen und Kollegen! Grund für die Mail war meine Frage, ob folgender Post von gestern, 2. Februar 2014, aktuell sei und wie wir helfen können.
Hallo Tanya,
sehr gerne könnt Ihr dabei helfen – jeder Kollege kann und sollte das. Es geht ja schließlich um unser Recht. Daher wäre ich Dir und allen anderen sehr dankbar, es so weit wie nur möglich unter Kollegen zu streuen.
Uns interessieren folgende Fragen, die per Mail an die Verbandsadresse: Geschäftsstelle@aticom.de bzw. auch direkt an meine Mailadresse Gradincevic@online.de beantwortet werden können:
- Wird seit dem Inkrafttreten des neuen JVEG (nach dem 01.08.2013) auch tatsächlich danach von den Gerichten und der Polizei honoriert?
- Werden Rahmenverträge nach §14 JVEG unterhalb des JVEG-Satzes angeboten bzw. deren Abschluss eingefordert?
- Wenn ja, in welchem Gerichts-/Polizeibezirk ist das der Fall?
Wichtiger Hinweis noch:
Anonymität und Vertraulichkeit sichere ich hiermit ausdrücklich zu.
Es geht in der Tat darum, dass wir als ATICOM zusammen mit den anderen 4 Mitgliedsverbänden des Bundesforums Justizdolmetscher und-übersetzer (ADÜ Nord, VBDÜ, VÜD, VVU) – der BDÜ nimmt an solchen gemeinsamen Aktionen gegen Missstände laut eigenem Bekunden nicht teil – informiert werden, was vor Ort in Deutschland in diesem Bereich geschieht, um gegen Missstände aktiv, auch juristisch vorgehen zu können.
Dazu brauchen wir die Unterstützung aller Kollegen und Kolleginnen.
Lieber Gruß
Draga
Hallo Svetla, vielen Dank für deinen Kommentar. Ich bin regelmäßig bei der Kriminalpolizei des Landes MV im Einsatz, die mich konsequent nach JVEG bezahlt. Natürlich kann man mit einem Rahmenvertrag die im JVEG genannten Sätze verhandeln – das aber nur, wenn gewährleistet wird, dass man nicht alle Jubeljahre mal von der Polizei oder einer anderen Behörde beauftragt wird. Denn die Wirtschaftlichkeit muss für beide Seiten gelten. Und wer mich nur alle paar Monate mal beauftragt, dem räume ich aus nachvollziehbaren Gründen in Bezug auf die im JVEG genannten Sätze keine Nachlässe ein.
Mir ist weder bei der Landespolizei in NRW, noch bei der Bundespolizei eine Honorierung nach JVEG bekannt. Beide benannten Organe missachten das JVEG und führen Ausschreibungen durch. Bei beiden habe ich Verträge laufen. Regelmässig erhalte ich auch Anfragen von Vermittlundbüros, meist geschäftstüchtige Türken, die keineswegs beeidigt sind, die von den Polizeibehörden beauftragt wurden.