Unsere Kollegin Dragoslava Gradinčević-Savić, Stv. Vorsitzende der ATICOM, hat uns folgende E-Mail geschickt. Wir bitten um Weiterleitung an alle Kolleginnen und Kollegen! Grund für die Mail war meine Frage, ob folgender Post von gestern, 2. Februar 2014, aktuell sei und wie wir helfen können.

Aufruf auf FB

Hallo Tanya,

sehr gerne könnt Ihr dabei helfen – jeder Kollege kann und sollte das. Es geht ja schließlich  um unser Recht. Daher wäre ich Dir und allen anderen sehr dankbar, es so weit wie nur möglich unter Kollegen zu streuen.

Uns interessieren folgende Fragen, die per Mail an die Verbandsadresse: Geschäftsstelle@aticom.de bzw. auch direkt an meine Mailadresse Gradincevic@online.de beantwortet werden können:

  1. Wird seit dem Inkrafttreten des neuen JVEG (nach dem 01.08.2013) auch tatsächlich danach von den Gerichten und der Polizei honoriert?
  2. Werden Rahmenverträge nach §14 JVEG unterhalb des JVEG-Satzes angeboten bzw. deren Abschluss eingefordert?
  3. Wenn ja, in welchem Gerichts-/Polizeibezirk ist das der Fall?

Wichtiger Hinweis noch:

Anonymität und Vertraulichkeit sichere ich hiermit ausdrücklich zu.

Es geht in der Tat darum, dass wir als ATICOM zusammen mit den anderen 4 Mitgliedsverbänden des Bundesforums Justizdolmetscher und-übersetzer (ADÜ Nord, VBDÜ, VÜD, VVU) – der BDÜ nimmt an solchen gemeinsamen Aktionen gegen Missstände laut eigenem Bekunden nicht teil –  informiert werden, was vor Ort in Deutschland in diesem Bereich geschieht, um gegen Missstände aktiv, auch juristisch vorgehen zu können.

Dazu brauchen wir die Unterstützung aller Kollegen und Kolleginnen.

Lieber Gruß

Draga

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