Mit der Umstellung auf SEPA im Zahlungsverkehr gibt es ein paar Dinge, die man berücksichtigen sollte. Nicht nur, dass man am besten jetzt schon daran denkt, die IBAN und BIC auf seinen Rechnungen anzugeben (Stichwort: Briefpapier), sondern dass man auch an die Möglichkeiten denkt, die SEPA bietet.
Zum Beispiel beim Thema Lastschriften. Man kann auch im EU-Ausland Rechnungsbeträge bei Kunden per Lastschrift einziehen. Dazu braucht die Hausbank aber eine Gläubiger-Identifikationsnummer, die man bei der Bundesbank unkompliziert via Online-Formular beantragen kann. Aus der Publikation Vergabe der Gläubiger-Identifikationsnummer der Bundesbank aus dem Jahre 2008 geht hervor:
„Die Vergabe der Gläubiger-Identifikationsnummer für Deutschland erfolgt durch die Deutsche Bundesbank in Abstimmung mit dem Zentralen Kreditausschuss (ZKA). Anträge auf Erteilung einer Gläubiger-Identifikationsnummer können ab dem 31. März 2008 ausschließlich elektronisch über ein Formular auf der Internet-Seite der Deutschen Bundesbank (www.bundesbank.de) gestellt werden. Eine Antragstellung auf anderem Wege ist nicht möglich. Die Ausgabe der Gläubiger-Identifikationsnummer erfolgt per E-Mail.
Die Vergabe einer Gläubiger-Identifikationsnummer durch die Deutsche Bundesbank beinhaltet keine Bonitätseinschätzung und stellt keine formelle Zulassung des Lastschriftgläubigers zum Einzug von SEPA-Lastschriften auf Basis der Verfahrensregeln des European Payments Council (EPC) dar. Dies obliegt ausschließlich dem Kreditinstitut des Lastschriftgläubigers.“
Wichtig zu wissen, falls man mit dem Gedanken spielt, seinen Kunden auch die Bezahlung per Lastschrift anzubieten:
Die meisten Banken möchten dazu einen Kreditvertrag abschließen. Und zwar über die Summe, die man max. pro Monat per Lastschrift einziehen möchte. Denn der Gläubiger (also Kunde) kann die Lastschrift widerrufen, in Deutschland 6 Wochen, im Ausland 8 Wochen lang. Wenn man also 100 € einzieht, kann man über diese zwar sofort verfügen, aber die Bank läuft Gefahr, dass der Gläubiger die Lastschrift zurückzieht – und müsste dann das Geld quasi vorstrecken, wenn man es schon anderweitig verwendet hat.
Andere Banken, wie z. B. die Deutsche Bank, schließen keinen Kreditvertrag ab, sondern „frieren“ das Geld für die Dauer der Frist ein. Das tut sie für die Dauer der ersten 6 Monate, quasi um zu sehen, wie die Geschäfte laufen und ob man verantwortungsvoll und korrekt einzieht.
Und noch ein wichtiger Hinweis: Lastschriften sind bei Werkleistungen (was Übersetzungen nun mal sind) nicht üblich! Denn bei der Werkleistung erfolgt die Abnahme mit der Bezahlung der Rechnung. Darum unbedingt darauf achten, dass der Kunde die Leistung VOR dem Einzug des Rechnungsbetrages abnimmt. Näheres hierzu kann man hier finden.
Interessanter Artikel, Tanya!
Danke Kai. Immer gerne.