Habt ihr schon davon gehört? Die Verfasserin dieser Zeilen hat nur durch Zufall mitbekommen, dass alle, die irgendwie wirtschaftlich tätig sind (also Selbstständige, freiberuflich Tätige, Kleinstunternehmen, Mittelständler und Großkonzerne) ab 2025 eine „Wirtschafts-Identifikationsnummer“ (W-IdNr.) bekommen.
Was ist die Wirtschafts-Identifikationsnummer?
Die W-IdNr. ergänzt die USt-IdNr. und ist mit ihr nicht identisch. Die USt-IdNr. ist weiterhin auf Rechnungen, Umsatzsteuererklärungen und im Prinzip jedem Schriftverkehr anzugeben, der etwas mit Umsatzsteuer zu tun hat. Die W-IdNr. soll als eine Art „persönliche Steuernummer für Wirtschaftstätigkeiten und juristische Personen“ dienen. Sie gilt gleichzeitig auch als bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer nach dem Unternehmensbasisdatenregistergesetz.
Brauche ich das?
Ja, die W-IdNr. wird ab November 2024 schrittweise eingeführt. Sie soll Unternehmen und Selbstständige eindeutig identifizieren. Sie soll in der Kommunikation mit Finanzbehörden und auf steuerlichen Dokumenten verwendet werden. Die genaue Verwendung wird in den kommenden Monaten weiter spezifiziert. Es empfiehlt sich, immer mal wieder einen Blick auf die entsprechende Seite des BZST zu werfen.
Wo bekomme ich diese Nummer her?
Die Nummer wird automatisch zugeteilt. Nähere Informationen zur Mitteilung und Verwendung finden sich in einer öffentlichen Bekanntmachung im Bundessteuerblatt.
Kurze Zusammenfassung: Wer schon eine USt-IdNr. hat, für den lautet die Wirtschafts-Identifikationsnummer „MEINEUSTID-00001“.
Wer noch keine hat, für den beginnt die Vergabe der W-IdNr. stufenweise ab 1. Dezember 2024 und soll 2026 abgeschlossen sein. Wie man darüber informiert wird, ist der öffentlichen Bekanntmachung nicht zu entnehmen.
Ersetzt die W-IdNr. die USt-IdNr.?
Nein. Wer innergemeinschaftliche Leistungen hat, muss wie bisher eine USt-IdNr. beim Bundeszentralamt für Steuern beantragen. Ob diese dann automatisch mit dem Zusatz -00001 als W-IdNr. verwendet werden kann, geht aus der öffentlichen Bekanntmachung nicht hervor.
Brauche ich dann meine Steuernummer noch?
Das Bundeszentralamt für Steuern meint hierzu: „Die W-IdNr. soll als Merkmal der eindeutigen Identifizierung des wirtschaftlich Tätigen im Besteuerungsverfahren dienen. Steuerpflichtige sowie Dritte, die Daten eines wirtschaftlich Tätigen an die Finanzbehörden übermitteln, haben das Identifikationsmerkmal bei Anträgen, Erklärungen oder Mitteilungen gegenüber Finanzbehörden künftig – nach Abschluss der erstmaligen Vergabe der W-IdNr. – anzugeben. Bis zum Abschluss der erstmaligen Vergabe der W-IdNr. (voraussichtlich im Jahr 2026) wird es daher nicht beanstandet, wenn ein wirtschaftlich Tätiger statt seiner W-IdNr. die Steuernummer angibt. […] Die W-IdNr. dient gemäß § 2 Abs. 1 des Unternehmensbasisdatenregistergesetzes als bundeseinheitliche Wirtschaft Nummer (beWiNr.) Für Unternehmen. Sie wird künftig im Register über Unternehmensbasisdaten gespeichert und dient dort zur eindeutigen und registerübergreifenden Identifizierung von Unternehmen.”
Die Antwort lautet also: jein – nichts Genaues weiß man noch nicht.
Fazit:
- Ihr werdet irgendwann eine W-IdNr. bekommen.
- Wenn ihr sie habt, müsst ihr sie nutzen.
- Für Umsatzsteuerzwecke braucht ihr weiterhin eine USt-IdNr.
- Momentan besteht kein Handlungsbedarf. Es empfiehlt sich aber, das Thema im kommenden Jahr zu beobachten.