Beim letzten Stammtisch in Berlin hatten wir einen interessanten Gast: Steuerberaterin Ines Richter. Sie erzählte uns einiges zum Thema Rechnungslegung ins Ausland und gab uns ein paar Vorlagen bzw. Diagramme an die Hand, mit denen man ganz leicht nachvollziehen kann, in welchen Fällen man wie die Rechnung legt. Diese hier aufbereiteten Informationen haben den Stand 25.03.2013 – sollten aber mit der Verabschiedung der aktuellen Regelungen im Steuerrecht für einige Zeit Gültigkeit haben.

Hier einige wichtige Punkte, die es bei der
Rechnungslegung ins Ausland zu beachten gilt

  • Ihr müsst euch vergewissern, ob euer Kunde tatsächlich ein Unternehmer und die bestellte Leistung auch für sein Unternehmen bestimmt ist. Denn für private Aufträge gelten andere Regelungen. 
  • Bei Kunden aus den EU-Mitgliedsstaaten kann dieser Nachweis mittels Abruf der USt.-ID über das Bundeszentralamt für Steuern erfolgen. Für die Abfrage benötigt ihr eure eigene USt.-ID Nummer und die des Kunden.
  • Nach der einfachen Prüfung habt ihr die Möglichkeit, eine sogenannte “Qualifizierte Bestätigung” anzufragen. Dabei schickt euch das BZSt eine qualifizierte Bestätigung an eure Postadresse. Sowohl die einfache als auch die qualifizierte Abfrage sind für euch kostenlos. 
  • Wichtig: Für den Fall einer Prüfung eurer Buchhaltung durch einen Vertreter vom Finanzamt, müsst ihr diese Abfrage bzw. Verifizierung der Unternehmereigenschaft eurer Kunden dokumentieren. Darum empfiehlt es sich, die “Qualifizierte Abfrage” in Anspruch zu nehmen. Der Grund: Ihr berechnet keine USt. in diesem Fall und da ist das Finanzamt natürlich daran interessiert, dass es dafür auch eine entsprechende Grundlage gibt.
  • Bei den Rechnungen ins Ausland dann auch bitte nicht die Zusammenfassende Meldung vergessen!

Im Folgenden findet ihr zwei Dateien. Die erste, “Leitfaden: Rechnungslegung ins Ausland” ist eine PDF, mit der Frau Richter anhand eines vereinfachten Ablaufdiagrammes aufzeigt, für welche Kunden welche Rechnungsangaben Pflicht sind und wie da die Umsatzsteuer in welchen Fällen zum Tragen kommt. Die zweite Datei ist ein Download vom BZSt, ebenfalls eine PDF, das den Aufbau der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in den EU-Mitgliedsstaaten erläutert und zudem auch die jeweilige Bezeichnung der Umsatzsteuer in der Landessprache bereithält.

Leitfaden: Rechnungslegung ins Ausland Aufbau der USt.-ID Nummer in den EU-Mitgliedstaaten

(Quelle: www.bzst.de)

Es wird einen 2. Teil zu diesem Beitrag geben, in dem wir auf das Thema Reverse-Charge-Verfahren eingehen. U. a. für Länder wie die USA etc.

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