Für einen Anfänger ist das eine übliche und berechtigte Frage: Wie viel soll ich beim Konferenzdolmetschen von meinem Kunden als Honorar verlangen? Besonders am Anfang der Dolmetschtätigkeit ist es wichtig, diese Frage zu beantworten, um nicht nur wirtschaftlich zu handeln, sondern sich auch nicht unter Wert zu verkaufen.

In Kalkulationsseminaren oder im Austausch unter Kolleginnen und Kollegen erfährt man am ehesten, welche Faktoren für ein angemessenes Honorar beim Konferenzdolmetschen einbezogen werden sollten – von Gerichtsdolmetschen, Dolmetschen bei Verhandlungen oder Dolmetschen im Sozialbereich ist seltener die Rede. In diesem und folgenden Blogbeiträgen gehen wir die möglichen Szenarien zusammen durch.

Gibt es Unterschiede?

Natürlich gibt es Unterschiede zwischen den Honoraren in verschiedenen Bereichen. Wenn ich als Dolmetscherin bei einer Konferenz arbeite, kann ich ein Honorar verlangen (B2B – Business-to-Business).  Wenn ich jedoch im Sozialbereich mit B2C-Kunden (Business-to- Consumer oder Business-to-Client) arbeite, z.B. in einer Klinik einem Patienten beim Gespräch mit dem Arzt helfe, muss ich mir die Frage stellen, ob ich vom Privatkunden denselben Preis verlangen möchte und ob der Privatkunde denselben Preis überhaupt bezahlen kann. Die Preisunterschiede zwischen B2B- und B2C-Segment sind mitunter erheblich. Deshalb entscheide ich für mich ganz am Anfang, ob ich als Dolmetscherin im Sozialwesen oder lieber in einem anderen Bereich arbeiten will.

Konferenzdolmetschen

Konferenzdolmetscher sind, wie der Name schon sagt, bei Konferenzen und ähnlichen Veranstaltungen tätig. In der Regel haben sie auf hohem Sprachniveau mindestens fünf Jahre studiert (Diplom oder Master). Man dolmetscht zu zweit in einer Kabine (in Corona-Zeiten mittlerweile leider allein), häufig sind Kollegen für andere Sprachkombinationen (andere Kabinen) im Einsatz. Als Abrechnungsmodell dient seit mehreren Jahren das sogenannte „Tageshonorar“, dessen Höhe sich nach Sprachkombination und Thematik richtet.

Die Vorbereitung auf eine Konferenz dauert von zwei bis drei Tagen bis zu einer oder zwei Wochen im Idealfall. Diese Arbeitsstunden sind im Tagessatz enthalten. Deswegen ist es sehr wichtig, sich nicht auf sogenannte „Halbtagshonorare“ einzulassen, die häufig durch die Agenturen angefragt werden. Sonst ist der Einsatz für den Dolmetscher nicht mehr wirtschaftlich.

Beratender Dolmetscher

Wenn du selbst ein Team von Kolleg*innen organisierst, darfst du dein eigenes Beratungshonorar nicht außer Acht lassen.

Wer ist mein Auftraggeber?

Als Auftraggeber können sowohl Agenturen als auch Direktkunden auftreten. Bei Agenturen fordert man den oben genannten Tagessatz plus Fahrt- und Übernachtungskosten.

Was sollte mein Angebot enthalten?

Als Konferenzdolmetscher: Tagessatz (Honorar), Fahrt- und Übernachtungskosten.

Als beratender Dolmetscher: Beratungshonorar, Kosten für Konferenztechnik (Dolmetschkabinen etc.).

Wichtig für den späteren Vertrag ist ein Ausfallhonorar bei Stornierung des Termins.

Bei einer Aufzeichnung: Aufzeichnungshonorar (Verwertungs- und Nutzungsrechte) nicht vergessen.

Lesetipps:

  1. „Kein Haus, kein Boot, kein Pferd? Dolmetscherhonorare auf dem Prüfstand“ von Martina Wieser, Tagungsband „Übersetzen und Dolmetschen 4.0: Neue Wege im Digitalen Zeitalter“. BDÜ Fachverlag, 2019.
  2. „Honorarkalkulator für Dolmetscher – Excel-Datei und Video-Tutorials aus #aiicDfD2018“ von Dr. Anja Rütten: https://blog.sprachmanagement.net/honorarkalkulator-fuer-dolmetscher/
  3. „Nicht für Geld – kleines Einmaleins für Dolmetscher“ von Dr. Anja Rütten https://blog.sprachmanagement.net/nicht-fuer-geld-kleines-einmaleins-fuer-dolmetscher/
  4. Aufzeichnungshonorar: https://www.calliope-interpreters.org/de/aktuelles/darauf-mussen-sie-achten-wenn-sie-verdolmetschungen-mitschneiden-oder-webcast-ubertragen
  5. AIIC Guidelines für Dolmetscher (auf Englisch): https://aiic.org/site/world/about/profession/guidelines#newcomers
  6. Hinweise des VKD zur Veranstaltungsplanung: https://vkd.bdue.de/fuer-auftraggeber/veranstaltungsplanung/

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