Ein sehr entscheidender Faktor bei Versicherungsprämien (z. B. Rechtsschutzversicherungen, Haftpflichtversicherungen) ist die jeweilige Deckungssumme. Je höher die Deckungssumme, desto höher die Prämie. Daher kommt man leicht in Versuchung, die billigere Versicherung mit der niedrigeren Deckungssumme zu wählen. Auch weil man sich sagt, „die Versicherungen spielen mit der Angst, dass was passiert, aber mir passiert schon nix, ich arbeite ja zuverlässig und qualitätsbewusst“.

Ein Beispiel:

Stellen wir uns mal vor, ihr arbeitet an einem Auftrag, z. B. die Übersetzung einer umfangreichen Bedienungsanleitung mit einem Auftragswert von 10 000 Euro. Die Maschine selbst hat einen Auftragswert von 1 000 000 Euro. Jetzt tritt ein Umstand ein, der es euch unmöglich macht, rechtzeitig zu liefern. Auch die Suche nach Kollegen, die den Auftrag für euch fristgerecht erledigen können, schlägt fehl. Ihr geratet mit eurer Übersetzung in Lieferverzug. Der Auftraggeber entschließt sich, euch den Auftrag zu entziehen und eine so genannte Ersatzvornahme (d. h. die Beauftragung eines anderen Übersetzers) vorzunehmen. Das kann er tun, wenn ihr in Lieferverzug seid. Ungünstigerweise verlangt dieser andere Übersetzer aber 5 000 Euro mehr. Und was tut der Auftraggeber nun? Er verlangt Schadensersatz von euch für die 5 000 Euro Mehrkosten. Jetzt kommt es aber noch dicker. Dadurch, dass die Übersetzung trotz des anderen Übersetzers nicht rechtzeitig fertig wurde, gerät der Auftraggeber seinerseits in Lieferverzug, weil er die Maschine nicht wie vereinbart mit der Bedienungsanleitung liefern kann. Die gesamte Verladung war geplant und plötzlich findet er keinen Frachtführer mehr. Der Kunde des Auftraggebers ist verärgert, und macht von seinem Recht Gebrauch, eine Vertragsstrafe von 100 000 Euro zu verlangen. Außerdem verliert der Käufer der Maschine dadurch seinerseits einen Kunden, der ein Auftragsvolumen von 1 000 000 Euro gebracht hätte und macht auch dies als Schadensersatzforderung gegenüber eurem Auftraggeber geltend. D. h. mittlerweile sind wir bei einer Schadensersatzforderung von 1 105 000 Euro angekommen. Ihr seid natürlich nicht bereit, das zu bezahlen und lasst euch verklagen. Kosten bei Gericht und Anwalt bemessen sich nach dem Streitwert, die Kosten hier werden also auch nicht sehr niedrig liegen. Diese Kosten sollte natürlich die Rechtsschutzversicherung übernehmen. Die Schadensersatzforderung selbst sollte die Haftpflichtversicherung übernehmen. Dazu müssen aber die Deckungssummen ausreichend hoch sein.

Versicherungsumfang

Der Versicherungsumfang ist eine weitere Möglichkeit bei Versicherungen zu sparen. Da habt ihr eine Versicherung gefunden, die besonders günstig erscheint. Voller Freude, ein Schnäppchen gemacht zu haben, unterzeichnet ihr den Vertrag. Und dann tritt ein Schadensfall ein. Ihr seid zuversichtlich, denn ihr habt ja eine Versicherung. Die lehnt die Regulierung jedoch ab, weil ausgerechnet euer Fall ausgeschlossen ist. Oder sie sagt: „Bei grober Fahrlässigkeit zahlen wir nicht.“ Daher lest vorher genau den Vertrag durch, was alles eingeschlossen ist und was nicht. Viele Versicherungen bieten heutzutage auch Verträge mit einer Klausel wie dieser an: „Der Vertraggeber verzichtet auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit.“ Diese Klausel ist nie verkehrt, denn was auch passiert, damit kann euch die Versicherung keine grobe Fahrlässigkeit mehr vorwerfen, sondern müsste schon Vorsatz geltend machen. Und wenn ihr etwas nicht versteht, weil ihr die Sprache der Versicherung nicht versteht, dann lasst es euch von eurem Berater erklären. Konstruiert ein paar Fälle und lasst euch anhand der Vertragsbedingungen erklären, ob sie eingeschlossen sind oder nicht.

Und zum Abschluss stellt euch jetzt nur mal vor, ihr hättet gar keine Versicherung …

Wie gut, dass man beim DVÜD eine gute Betreuung – auch in Sachen Versicherung – hat! Hier gibt es mehr Infos.

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