Aufgrund der Gewaltenteilung in Deutschland haben alle Bundesländer eigene Vorschriften zu den Personen, die für die Justiz übersetzen oder dolmetschen dürfen. Auch die Bezeichnungen weichen voneinander ab. Wer als Dolmetscher bzw. Übersetzer vom zuständigen Gericht öffentlich bestellt und beeidigt, allgemein ermächtigt ist, wird nicht nur im eigenen Bundesland geführt, sondern ist – bei persönlichem Einverständnis – auch über die länderübergreifende “Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank” der Landesjustizbehörden auffindbar.

Die Seite ist zweisprachig (Deutsch und Englisch) und bietet Suchfunktionen wie Sprache, Ort (nach Postleitzahl), Übersetzer:in (schriftliche Übertragung) oder Dolmetscher:in (mündliche Übertragung). Registriert sind auf dem Portal derzeit über 25.000 Personen, die offiziell und mit nachgewiesener Qualifikation bei Gericht, bei der Polizei, beim Zoll oder bei anderen Behörden übersetzen und dolmetschen dürfen. Was sich für Dolmetschende in den nächsten Jahren durch das in Fachkreisen umstrittene Gerichtsdolmetschergesetz ändert, wird sich zeigen.

Weil der Umgang mit der Datenbank für Menschen, die nicht in der Justiz arbeiten, nicht immer selbsterklärend ist, hat Olga Kuzminykh ein kurzes Video erstellt, das wir auf unserem YouTube-Kanal hinterlegt haben:

https://youtu.be/91hl66KG6LE

Die Bezahlung sollte auf der Basis des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) erfolgen. Die Honorare wurden zuletzt zum 1.1.2021 angepasst. Imke Brodersen hat das Wichtigste im Dezember übersichtlich zusammengefasst: Neue JVEG-Sätze ab 1.1.2021.

Passende Übersetzer und Dolmetscher finden Sie natürlich auch beim DVÜD und anderen Übersetzer- und Dolmetscherverbänden. In dieser Verbandsübersicht, die ebenfalls auf Justizdolmetscher.de zu finden ist, sind die regional tätigen, auf Rechtsübersetzungen und Justizdolmetschen spezialisierten Verbände der Bundesländer separat aufgeführt (Bundesland anklicken).

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